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BA, 21.03.2007

Birkenfelder Anzeiger, 21.03.2007
Jusos unterstützen BGH-Urteil

Der Juso-Kreisvorstand Birkenfeld begrüßt ausdrücklich die heute vom Bundesgerichtshof getroffene Entscheidung, dass zukünftig die Nutzung des durchgestrichenen Hakenkreuz als Anti-Nazi-Symbol, nicht strafbar ist.
Ein Stuttgarter Gericht hatte im vergangenen Jahr einen Händler verurteilt und das durchgestrichene Hakenkreuz als verfassungsfeindliches Symbol beurteilt. Das damalige Urteil war bei den Jusos und bei vielen jungen Menschen auf Unverständnis gestoßen. Es könne schließlich nicht sein, so Kreisvorsitzender Markus Ackermann, dass gerade junge Menschen, die für unsere Demokratische Grundordnung einstehen, zu Verfassungsfeinden gestempelt würden. Das heutige Urteil hat diesen Irrsinn nun eindeutig geklärt und behoben.

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